Rechtsprechung
BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
Vertragszahnarzt - Zulassungsentziehung - Beleidigung von Vorstandsmitgliedern und Beschäftigten seiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung - gröbliche Pflichtverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB V § 95 Abs. 6 S. 1
Entziehung einer Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 21.03.2018 - S 2 KA 126/17
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.04.2019 - L 5 KA 24/18
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 38/17 R
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abtretungsvereinbarungen über …
Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B
Zuletzt hat der Senat am 27.6.2018 - B 6 KA 38/17 R - dazu entschieden; das jüngste Urteil des für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH ist am 6.6.2019 ergangen (IX ZR 272/17) .Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 27.6.2018 - B 6 KA 38/17 R - (…SozR 4-2500 § 79 Nr. 2, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) zur Unwirksamkeit des Abtretungsverbots nach § 8 Satz 2 der Abrechnungsordnung der Beklagten verweist, führt das nicht weiter.
Das mit drei Berufsrichtern besetzte LSG Rheinland-Pfalz als Vorinstanz des Verfahrens B 6 KA 38/17 R hatte die Auffassung vertreten, dieser Abrechnungsausschluss sei, soweit Banken und andere Kreditinstitute ausgenommen bleiben, zur Wahrung berechtigter Belange der KZÄV zulässig.
- BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17
Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines …
Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B
Zuletzt hat der Senat am 27.6.2018 - B 6 KA 38/17 R - dazu entschieden; das jüngste Urteil des für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH ist am 6.6.2019 ergangen (IX ZR 272/17) .Der Senat hat das in einer bewusst grundsätzlich gehaltenen Entscheidung anders gesehen, der 9. Zivilsenat des BGH hat in seinem jüngsten Urteil vom 6.6.2019 (IX ZR 272/17 - NJW 2019, 2156, zur Veröffentlichung auch in BGHZ vorgesehen) wiederum Zweifel an dieser Rechtsauffassung des Senats geäußert, ohne die Frage zu entscheiden.
- BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als …
Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B
Die hier zu beurteilende Konstellation unterscheidet sich im Übrigen grundlegend von derjenigen, die Gegenstand des Beschlusses des BVerfG vom 14.6.2019 - 1 BvR 2433/17 - war.
- BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R
Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der …
Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B
In diesem Sinne besteht jedoch, wie in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist, kein strikter Vorrang einer disziplinarischen Ahndung vor der Beantragung der Entziehung der Zulassung (zuletzt BSG Urteil vom 3.4.2019 - B 6 KA 4/18 R - RdNr 37) . - BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R
Vertrags(zahn)arzt - Honoraransprüche gegen die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung …
Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B
Mit Urteil vom 10.12.2014 hat der Senat entschieden, dass der Beschluss des Insolvenzgerichts, mit dem die Freigabe der Praxis für unwirksam erklärt wird, keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Freigabe hat (B 6 KA 45/13 R - BSGE 118, 30 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 81) . - BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der …
Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B
Der Kläger verkennt nicht, dass mit dem Senatsurteil vom 20.10.2004 (B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9) eine grundsätzliche Klärung der Voraussetzungen erfolgt ist, unter denen beleidigende Äußerungen eines Vertrags(zahn)arztes gegenüber Mitarbeitern und Funktionsträgern der K(Z)ÄV und der Krankenkassen zur Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung (§ 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V) führen können.
- BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Aufrechnung gegenüber einer vom …
Der im Jahr 1956 geborene Kläger war seit 1983 im Bezirk der beklagten KZÄV zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen; im Jahr 2016 wurde ihm die Zulassung entzogen (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris; das BVerfG lehnte mit Beschluss vom 22.11.2019 - 1 BvR 2523/19 - den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab) . - BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 11/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Insolvenzverwalter - Klage …
Der im Jahr 1956 geborene Kläger war seit 1983 im Bezirk der beklagten KZÄV zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen; im Jahr 2016 wurde ihm die Zulassung entzogen (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris; das BVerfG lehnte mit Beschluss vom 22.11.2019 - 1 BvR 2523/19 - den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab) . - BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 34/21 B
Entziehung einer Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung; Rechtsfolgen …
Widerspruch, Klage, Berufung und Nichtzulassungsbeschwerde blieben ohne Erfolg (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - SozR 4-2500 § 95 Nr. 37; das BVerfG lehnte mit Beschluss vom 22.11.2019 - 1 BvR 2523/19 - den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab) .Sie entspricht der Festsetzung der Vorinstanz sowie der Streitwertfestsetzung des Senats im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulassungsentziehung ( BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris) .
- BSG, 20.02.2020 - B 6 KA 12/19 B
Festsetzung von Zwangsgeldern gegen einen Vertragszahnarzt
Im Jahr 2016 wurde ihm die Zulassung entzogen; der Zulassungsausschuss begründete dies damit, durch die fortwährenden beleidigenden und diffamierenden Äu- ßerungen gegenüber den Mitgliedern, Organen und Bediensteten der KZÄV habe der Kläger seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich verletzt (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris) .In dem schon erwähnten Senatsbeschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - ist die umfangreiche Rechtsprechung des Senats zu dieser Frage angeführt; inwieweit auf der Grundlage dieser Rechtsprechung weiterer Klärungsbedarf bestehen könnte, ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen.
- BSG, 13.07.2021 - B 6 KA 10/21 B
Sofortige Vollziehung von Zwangsgeldfestsetzungen gegen einen Vertragszahnarzt …
Im Jahr 2016 wurde ihm die Zulassung entzogen; der Zulassungsausschuss begründete dies damit, durch die fortwährenden beleidigenden und diffamierenden Äußerungen gegenüber den Mitgliedern, Organen und Bediensteten der KZÄV habe der Kläger seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich verletzt (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris; das BVerfG hat den hiergegen gerichteten Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt) .Allein der Kläger stellte und stellt auch hier wieder diesen Zusammenhang her (vgl dazu bereits Beschluss des Senats vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris RdNr 9, 16) .
- BSG, 13.07.2021 - B 6 KA 11/21 B
Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 10/21 B v. 13.07.2021
Im Jahr 2016 wurde ihm die Zulassung entzogen; der Zulassungsausschuss begründete dies damit, durch die fortwährenden beleidigenden und diffamierenden Äußerungen gegenüber den Mitgliedern, Organen und Bediensteten der KZÄV habe der Kläger seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich verletzt (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris; das BVerfG hat den hiergegen gerichteten Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt) .Allein der Kläger stellte und stellt auch hier wieder diesen Zusammenhang her (vgl dazu bereits Beschluss des Senats vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris RdNr 9, 16) .
- BSG, 13.07.2021 - B 6 KA 12/21 B
Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 10/21 B v. 13.07.2021
Im Jahr 2016 wurde ihm die Zulassung entzogen; der Zulassungsausschuss begründete dies damit, durch die fortwährenden beleidigenden und diffamierenden Äußerungen gegenüber den Mitgliedern, Organen und Bediensteten der KZÄV habe der Kläger seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich verletzt (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris; das BVerfG hat den hiergegen gerichteten Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt) .Allein der Kläger stellte und stellt auch hier wieder diesen Zusammenhang her (vgl dazu bereits Beschluss des Senats vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - juris RdNr 9, 16) .
- BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 11/19 B
Geltendmachung von vertragszahnärztlichen Honoraransprüchen nach einer Abtretung
Der Kläger war im Bezirk der beklagten Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen; im Jahr 2016 wurde ihm die Zulassung entzogen (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - SozR 4-2500 § 95 Nr. 37 ) . - BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 33/21 B
Vertragsärztliche Versorgung - Aufrechnung durch Kassen(zahn)ärztliche …
Der 1956 geborene Kläger war seit 1983 bis zur Entziehung seiner Zulassung im Jahr 2016 (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 14/19 B - SozR 4-2500 § 95 Nr. 37; das BVerfG lehnte mit Beschluss vom 22.11.2019 - 1 BvR 2523/19 - den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab) im Bezirk der beklagten KZÄV zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen. - BSG, 30.03.2022 - B 6 KA 24/21 B
Entziehung einer ärztlichen Zulassung; Verfahrensrüge im …
Wie der Senat zuletzt in einem Beschluss vom 11.9.2019 ( B 6 KA 14/19 B - SozR 4-2500 § 95 Nr. 37 RdNr 13;… vgl auch BSG Urteil vom 3.4.2019 - B 6 KA 4/18 R - BSGE 128, 26 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 36, RdNr 37) ausgeführt hat, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass kein strikter Vorrang einer disziplinarischen Ahndung vor der Beantragung der Entziehung der Zulassung besteht. - BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 31/21 B
Vertragsärztliche Versorgung - Aufrechnung gegenüber einer vom Vertrags(zahn)arzt …
- BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 32/21 B
Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 31/21 B v. 16.03.2022
- BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 35/21 B
Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 31/21 B v. 16.03.2022
- BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 13/19 B
Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 11/19 B v. 12.02.2020